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Satzung

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es entscheidend, Kindern, Jugendlichen und
Jungen Erwachsenen die Kompetenzen zu vermitteln, die sie benötigen, um sich sicher, kreativ und verantwortungsvoll in digitalen Räumen zu bewegen. Ziel des Vereins ist es, dazu durch
innovative Lern- und Spielkonzepte beizutragen.
Mit seiner Arbeit fördert der Verein Chancengleichheit im Bildungsbereich und den Erwerb von
Zukunftskompetenzen, die für gesellschaftliche Teilhabe und beruflichen Erfolg im digitalen
Zeitalter unerlässlich sind.

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung

  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),

  • der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO),

  • der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO).

(3) Die Satzungszwecke werden insbesondere auch verwirklicht durch:

 

  • Entwicklung und Durchführung innovativer Bildungsangebote zur Förderung digitaler Medienkompetenz, MINT-Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insbesondere durch die Nutzung spielerischer und interaktiver Lernwelten und Game-based Learning.

  • Kooperationen mit Schulen, Hochschulen, sozialen Einrichtungen und Unternehmen, um digitale Bildung, Demokratieförderung und Umweltbewusstsein in der Gesellschaft zu stärken.

  • Bereitstellung von Lernmaterialien und digitalen Lernwelten und Plattformen, um die pädagogische Arbeit zu unterstützen und Fachkräfte weiterzubilden.

  • Durchführung von wissenschaftlich begleiteten Forschungsprojekten zur Wirksamkeit digitaler Lernmethoden in Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen.

  • Veranstaltung von Kursen, Bildungsprojekten, Wettbewerben, Ferienangeboten und Workshops, um Bildungsangebote zu schaffen und chancengerechten Zugang zu Wissen und Technik zu ermöglichen.

  • Förderung des demokratischen Verständnisses und der Kinderrechte durch partizipative Bildungsprojekte.

  • Die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

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